Mietrechtsänderungsgesetz durch Bundesrat gebillig

News vom 01.02.2013
Der Bundesrat hat heute das "Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG)" gebilligt. es kann jetzt dem Bundespräsident zur Unterschrift zugeleitet werden. Es wurde kein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt.

Das Gesetz legt fest, dass die sogenannte energetische Modernisierung für einen Zeitraum von drei Monaten nicht mehr zu einer Mietminderung führen darf. Zudem soll es auch das Räumungsverfahren effizienter und kostengünstiger gestalten. Die Landesregierungen werden ermächtigt, Gemeinden zu bestimmen, in denen Mieterhöhungen künftig nur noch 15 Prozent - und nicht mehr wie bisher 20 Prozent - innerhalb von drei Jahren betragen dürfen.

Das Gesetz kann über Downloads aufgerufen werden. Nach Wirksamwerden wird es unter Recht und Gesetz im BGB / Mietrecht eingepflegt werden.
Vermieterverein e.V.
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